- Kassenbuch
- Kạs|sen|buch, das:dickes Heft, in das Bareinnahmen u. -ausgaben eingetragen werden.
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Kassenbuch,Buchführung: Nebenbuch zur Erfassung der mit Ein- und Auszahlungen verbundenen (baren) Geschäftsvorfälle eines Tages (§ 146 Absatz 1 AO). Das Kassenbuch enthält gewöhnlich Spalten für die laufende Nummer des Geschäftsvorfalls, Datum, Belegnummer, Buchungstext, Ein- beziehungsweise Auszahlungsbetrag sowie auf der Einzahlungsseite den Kassenanfangsbestand und auf der Auszahlungsseite den Kassenendbestand. Das Kassenbuch dient als Sammelbeleg für das Sachkonto Kasse (Kassenkonto) der Hauptbuchhaltung. Der Nachweis von Bargeldeinnahmen und -ausgaben in Kassenbuch und Kassenkonto wird auch als Kassenrechnung bezeichnet.* * *
Kạs|sen|buch, das: dickes Heft, in das Bareinnahmen u. -ausgaben eingetragen werden.
Universal-Lexikon. 2012.